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Beruf: Wie geht’s weiter?

Trotz ihrer Erkrankung können die meisten MS-Patienten ohne wesentliche Einschränkungen ihrem Beruf nachgehen. Sie brauchen Ihren Job also nicht gleich an den Nagel hängen – vor allem dann nicht, wenn er Spaß macht!

Sie müssen Ihren Arbeitgeber nicht über Ihre Krankheit informieren. Es kann jedoch hilfreich sein, mit offenen Karten zu spielen – besonders dann, wenn die Leistungsfähigkeit beispielsweise durch verstärkte Müdigkeit oder Konzentrationsschwierigkeiten beeinträchtigt ist. Eine chronische Krankheit wie MS ist kein Kündigungsgrund. Eine rechtzeitige Information des Arbeitgebers kann Sie sogar vor einer Kündigung schützen.

Die Reaktionen von Vorgesetzten und Kollegen können sehr unterschiedlich ausfallen: Möglich sind sowohl Verständnis und Hilfsbereitschaft als auch auf Verunsicherung oder gar offene Ablehnung. Erhöht sich aufgrund der Erkrankung das Unfallrisiko (z. B. durch Gleichgewichtsstörungen), muss der Arbeitgeber Bescheid wissen. Bei einem Einstellungsgespräch müssen Sie dann Auskunft erteilen, wenn ganz gezielt gefragt wird. Auch Fragen nach einem Schwerbehindertenausweis sind wahrheitsgetreu zu beantworten.

Mit Freude arbeiten


Bei der Gestaltung Ihres Arbeitsplatzes sollten Sie auf einiges achten:

  • keine körperlich anstrengende Tätigkeit
  • gegebenenfalls sind bestimmte Tätigkeiten ausgeschlossen
  • möglichst keine langen Fahrtzeiten zur Arbeitsstelle
  • mehr Ruhepausen
  • flexible Arbeitszeiteinteilung
  • je nach Belastbarkeit gegebenenfalls eine Teilzeitarbeit
  • eventueller Einsatz von Hilfsmitteln 

Berufliche Rehabilitation


Im Rahmen der beruflichen Rehabilitation gibt es eine ganze Reihe von Leistungen: beispielsweise Ausstattung mit technischen Arbeitshilfen, Finanzierung von Umbauten am Arbeitsplatz, Leistungen für Arbeitsassistenz, Leistungen an Arbeitgeber, Leistungen zur Finanzierung eines eigenen Fahrzeuges (wenn dies benötigt wird, um die Arbeitsstelle zu erreichen). Informationen hierzu erteilen die Leistungsträger, wie Arbeitsämter, Rentenversicherungsträger und die Integrationsämter, die die Angebote der einzelnen Träger koordinieren.

Die Qual der Wahl


Ist es mit der MS nicht mehr möglich, den derzeitigen Beruf auszuüben, kann eine Umschulung infrage kommen. Junge Menschen, die noch vor der Berufswahl stehen oder vor kurzem eine Ausbildung begonnen haben, sollten keine falschen Zukunftsentscheidungen treffen. Sie müssen sich die Frage stellen, ob der Wunschberuf trotz möglicher Beeinträchtigungen ausgeübt werden kann, oder ob sie sich neu orientieren sollten.


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