Besteht eine Behinderung von mindestens 50 Prozent, gilt sie als Schwerbehinderung. Dann greift das Schwerbehindertengesetz, das den Patienten das Leben erleichtern und sie in besonderer Weise schützen soll. Ein Schwerbehindertenausweis wird vom Versorgungsamt ausgestellt. Er dient dazu, die Behinderung gegenüber Sozialleistungsträgern, Behörden, Arbeitgebern und anderen nachzuweisen.
Die gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, auch Menschen mit MS aufzunehmen und die Kosten für notwendige Heilmaßnahmen zu tragen. Man sollte jedoch bedenken, dass sich bei einem Wechsel der Krankenkrasse möglicherweise Leistungseinschränkungen ergeben können. Fragen Sie genau nach, bevor Sie sich für eine Krankenkasse entscheiden.
Sind MS-Patienten gesetzlich rentenversichert, besteht ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente, wenn bestimmte Vorversicherungszeiten erfüllt sind und die Erwerbsfähigkeit aufgrund von Erkrankung oder Behinderung eingeschränkt ist.