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Besondere Rechte

Wie viele chronische Krankheiten kann die Multiple Sklerose zu Behinderungen führen, die je nach Schweregrad ein normales Leben nicht mehr erlauben. Dann gelten für MS-Patienten besondere sozialrechtliche Bestimmungen und Gesetze.

Auf den folgenden Seiten erhalten Sie wichtige Informationen zum Schwerbehindertengesetz, zu Kranken- und Lebensversicherungen und sowie zur Erwerbsminderungsrente.


Schwerbehinderung – Schutz per Gesetz

Besteht eine Behinderung von mindestens 50 Prozent, gilt sie als Schwerbehinderung. Dann greift das Schwerbehindertengesetz, das den Patienten das Leben erleichtern und sie in besonderer Weise schützen soll. Ein Schwerbehindertenausweis wird vom Versorgungsamt ausgestellt. Er dient dazu, die Behinderung gegenüber Sozialleistungsträgern, Behörden, Arbeitgebern und anderen nachzuweisen.

Kranken- und Lebensversicherung: gut absichern

Die gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, auch Menschen mit MS aufzunehmen und die Kosten für notwendige Heilmaßnahmen zu tragen. Man sollte jedoch bedenken, dass sich bei einem Wechsel der Krankenkrasse möglicherweise Leistungseinschränkungen ergeben können. Fragen Sie genau nach, bevor Sie sich für eine Krankenkasse entscheiden.

Erwerbsminderungsrente: erst informieren, dann beantragen

Sind MS-Patienten gesetzlich rentenversichert, besteht ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente, wenn bestimmte Vorversicherungszeiten erfüllt sind und die Erwerbsfähigkeit aufgrund von Erkrankung oder Behinderung eingeschränkt ist.

Service für Interferon- Patienten

Der besondere Service von Merck Serono für MS-Patienten: Nehmen Sie jederzeit Kontakt mit Ihrem virtuellen MS-Betreuer auf.

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