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Erwerbsminderungsrente: erst informieren, dann beantragen

Sind MS-Patienten gesetzlich rentenversichert, besteht ein Anspruch auf Erwerbs- minderungsrente, wenn bestimmte Vorversicherungs- zeiten erfüllt sind und die Erwerbsfähigkeit aufgrund von Erkrankung oder Behinderung eingeschränkt ist. Wer weniger als sechs Stunden täglich arbeiten kann, hat Anspruch auf eine halbe Erwerbsminderungsrente, wer weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann, erhält eine volle Erwerbsminderungsrente. 

Die Rente muss beim zuständigen Rentenversicherungsträger beantragt werden. Dieser entscheidet über den Antrag auf der Grundlage einer Stellungnahme eines ärztlichen Gutachters. Es ist ratsam, sich vor Antragstellung beim Rentenversicherungsträger die Höhe einer eventuellen Erwerbsminderungsrente ausrechnen zu lassen. Denn die Höhe der Rente hängt von den eingezahlten Beiträgen ab. Häufig ist bei einer verminderten Erwerbstätigkeit das Einkommen höher als es die Rente wäre. Besprechen Sie sich außerdem mit Ihrem Arzt, wenn Sie einen Rentenantrag stellen wollen.




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