Botulinum Toxin A gegen lästigen Harndrang
24.03.2010
Patienten mit Blasenfunktionsstörungen neurogener Ursache, beispielsweise aufgrund einer Multiplen Sklerose, können durch den Einsatz von Botulinum Toxin A von dem lästigen Harndrang befreit werden. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für Urologie (DGU) hin.Noch sei der Einsatz des Bakteriengifts in der Urologie keine Routinebehandlung, aber immer mehr Patienten mit Blasenfunktionsstörungen könnten von der neuartigen Therapie profitieren, heißt es in einer Pressemitteilung. Der Wirkstoff aus dem Bakterium Clostridium botulinum wird während einer Blasenspiegelung direkt in die Harnblase gespritzt. Symptome wie häufiger und unwillkürlicher Harndrang können etwa neun Monate lang reduziert oder völlig unterbunden werden.
"Blasenfunktionsstörungen wie Dranginkontinenz oder überaktive Blase bedeuten für die Betroffenen starke Einschränkungen in der Lebensqualität und hohen Leidensdruck, oft verbunden mit dem Verlust von Selbstwertgefühl und dem Rückzug aus dem gesellschaftlichen Leben", wissen die Experten.
"Anders als in der Schönheitschirurgie gibt es in der Urologie eine klare medizinische Indikation. Der Wirkstoff schließt die therapeutische Lücke zwischen Medikamentengabe und Operation. Die Behandlung erfolgt unter Vollnarkose oder örtlicher Betäubung an urologischen Kliniken mit dem Schwerpunkt Inkontinenz oder in spezialisierten urologischen Praxen", erklärt der Kieler Urologe Privatdozent Dr. Christoph Seif.
Zuvor müssen allerdings alle konservativen Behandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden. "Erst wenn herkömmliche Medikamente, Verhaltenstherapien oder physiotherapeutische Therapien wirkungslos bleiben, kann Botulinum Toxin A mangels einer adäquaten Therapiealternative angewendet werden, denn noch wird es in der Urologie ohne amtliche Zulassung im sogenannten Off-Label-Gebrauch verwendet", sagte Seif.
Was das für die Patienten bedeutet, erklärt Privatdozent Dr. Arndt van Ophoven vom Marienhospital Herne der Ruhr-Universität Bochum: "In den meisten Fällen übernehmen die Krankenkassen heute die rund 1000 Euro teuren Behandlungskosten. Im Off-Label-Gebrauch besteht allerdings keine Pflicht zur Kostenübernahme. Die Zulassung in der Urologie wird in zwei Schritten erfolgen und für Ende 2010 oder in 2011 zunächst für die neurogene Blasenfunktionsstörungen erwartet".
Quelle: DGU, 18.01.2010
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